RICHTLINIE ZUM SCHUTZ VON KINDERN

Kindesmissbrauch findet weltweit in allen Gesellschaftsschichten statt, auch in Institutionen, die mit Kindern arbeiten und/oder diese betreuen.

Die UN Kinderrechtskonvention legt fest, dass

  • alle Kinder das gleiche Recht auf Schutz vor Missbrauch und Ausbeutung haben
  • jeder Verantwortung trägt, Fürsorge und Schutz für Kinder zu unterstützen
  • die Verantwortungsträger jeglichen Kindesmissbrauch verhindern müssen

„Tani – Perspektiven für Kinder in Kambodscha“ bekennt sich zu diesen Prinzipien und will sicherstellen, dass die vom Verein betreuten Kinder vor jeder Form des Missbrauchs geschützt werden.

DEFINITION

Ein Kind ist jede Person unter 18 Jahren. Kindesmissbrauch bedeutet sexueller Missbrauch oder anderes körperliches oder seelisches Leid, welches einem Kind angetan wird.
Die Richtlinie zum Schutz von Kindern ist ein Bekenntnis, Kinder vor Leid zu bewahren. Sie legt klar dar, welche Anforderungen der Schutz von Kindern stellt. Die Erklärung soll helfen, eine sichere und positive Umgebung für Kinder zu schaffen und zeigen, dass die Organisation ihre Fürsorgepflicht ernst nimmt. Die Richtlinie schützt Kinder vor Missbrauch und Erwachsene vor falschen Anschuldigungen.

SELBSTVERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG

Als oberste Priorität unserer Kinderhilfsorganisation gelten die Sicherheit und das Wohlergehen der Kinder in unserer Obhut. Wir verpflichten uns zu einer strikten Richtlinie zum Schutz von Kindern, um sicherzustellen, dass Kinder nicht Missbrauch, Ausbeutung, Gewalt oder Vernachlässigung ausgesetzt sind. Diese Richtlinie steht im Einklang mit den allgemeinen Prinzipien der UNKinderrechtskonvention.

KINDESWOHL

Das Kindeswohl steht im Mittelpunkt all unserer Überlegungen. Sämtliche Entscheidungen und Interventionen, die ein Kind betreffen, sollen seinem Wohl dienen. Wir werden stets bedenken, welche Auswirkungen eine Entscheidung oder Intervention auf ein Kind haben wird und uns beim Abwägen der Alternativen bemühen, jene zu treffen, die dem Kind am meisten hilft.

GLEICHBEHANDLUNG

Wir werden das Gleichbehandlungsgebot zu jeder Zeit durchsetzen. Alle Kinder werden mit demselben Respekt und derselben Zuneigung behandelt.

SELBSTBESTIMMUNG

Wir achten auf das Recht des Kindes, dass seine Meinung bei wichtigen, sein Leben betreffenden Entscheidungen entsprechend seinem Entwicklungsalter Gehör findet. Kinder erhalten die Möglichkeit, ihre Ideen und Ansichten vorzubringen und in eigener Angelegenheit angehört zu werden. Wir werden uns bemühen, die Wünsche des Kindes (und jene seines Vormundes, wo vorhanden) während des Entscheidungsprozesses mit einzubeziehen. Alle Kinder haben das Recht auf Selbstbestimmung.
Unser Ziel ist die Schaffung einer sicheren und freundlichen Umgebung, in welcher Kinder auf gesunde Weise heranwachsen und sich entwickeln können.
Wir werden

  • die Würde und die Rechte von Kindern, Familien und Gemeinden, mit denen wir arbeiten, respektieren und immer im Sinne des Kindeswohls agieren.
  • mit Kindern kooperativ und partnerschaftlich arbeiten und als Basis gegenseitiges Vertrauen und Respekt walten lassen.
  • mit Kindern so arbeiten, dass dabei ihre Fähigkeiten und Talente gefördert und ihre Leistungsfähigkeit entwickelt werden.
  • uns aktiv gegen Kindesmissbrauch einsetzen.
  • positive Maßnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass Personen in irgendeiner Weise mit „Tani – Perspektiven für Kinder in Kambodscha“ in Missbrauch involviert sind.
  • mit aller Härte gegen jeden Mitarbeiter, Praktikanten, ehrenamtlichen Mitarbeiter, Besucher oder andere mit „Tani – Perspektiven für Kinder in Kambodscha“ involvierte Person vorgehen, der/die Kindesmissbrauch verübt.

Tani – Perspektiven für Kinder in Kambodscha“ verpflichtet sich zur Einhaltung

  • der UN Kinderrechtskonvention,
  • der kambodschanischen Verfassung,
  • der kambodschanischen Gesetze und Instrumentarien zum Schutz von Kinderrechten,
  • positiver traditioneller Bräuche und Gewohnheiten.

FÜR WEN DIESE RICHTLINIEN GELTEN UND VERANTWORTLICHE PERSONEN FÜR DEREN UMSETZUNG
Diese Richtlinie gilt für alle Mitarbeiter, Praktikanten, ehrenamtlichen Mitarbeiter, Angestellte/angehende Angestellte, Berater, Lieferanten, Mitglieder von Partnerorganisationen sowie Besucher von „Tani – Perspektiven für Kinder in Kambodscha“.

1. MITARBEITER

Der Kinderschutzbeauftragte (Child Protection Officer (CPO)) von „Tani – Perspektiven für Kinder in Kambodscha“ muss sicherstellen, dass die Kinderschutzrichtlinie allen Mitarbeitern zur Kenntnis gebracht und von diesen verstanden wird. Er hat zudem dafür zu sorgen, dass die Mitarbeiter ihre Pflichten im Rahmen der Richtlinie wahrnehmen.
„Tani – Perspektiven für Kinder in Kambodscha“ wird um die Einhaltung der Richtlinie bemüht sein und stets die Risiken, denen die Kinder ausgesetzt sind, im Auge behalten. Bei Bedarf sind Änderungen an der Richtlinie vorzunehmen.
Der Kinderschutzbeauftragte und/oder Leiter von „Tani – Perspektiven für Kinder in Kambodscha“ ist verantwortlich für die erfolgreiche Umsetzung der Kinderschutzrichtlinie und wird dabei die Mitarbeiter beraten.

2. BESUCHER

Besucher bedürfen zum Betreten des Dorfes der vorherigen Zustimmung der Leitung von „Tani – Perspektiven für Kinder in Kambodscha“. Es ist ihnen nicht erlaubt, sich mit oder ohne Kinder allein auf dem Gelände aufzuhalten. Für das Fotografieren ist die Genehmigung der Leitung von „Tani – Perspektiven für Kinder in Kambodscha“ oder des Kinderschutzbeauftragten einzuholen.
Wird ein Kind von einer verwandten Person abgeholt, muss diese im Namen der gesamten Familie die Richtlinie akzeptieren und mit ihrer Unterschrift bestätigen.
Besucher benötigen die Erlaubnis des Vereinsvorstandes und des Direktors für eine Übernachtung auf dem Gelände von „Tani – Perspektiven für Kinder in Kambodscha“.

3. PERSONALANWERBUNG, PERSONALAUSWAHL, PERSONALEINWEISUNG

Stellenanzeigen werden klar darlegen, dass „Tani – Perspektiven für Kinder in Kambodscha“ dem Schutz von Kindern verpflichtet ist und eine Anstellung von Bewerbern nur unter der Bedingung ihres Bekenntnisses hierzu erfolgt.
Alle zukünftigen Mitarbeiter von „Tani – Perspektiven für Kinder in Kambodscha“ werden zu Beginn des Anwerbungsprozesses über die Kinderschutzrichtlinie von „Tani – Perspektiven für Kinder in Kambodscha“ informiert.
Das Auswahlverfahren basiert auf der Auswertung einer schriftlichen Bewerbung oder persönlicher Gespräche.
Wenn möglich und mit den Gesetzen des Landes vereinbar, wird mit Einverständnis der Bewerber ein polizeiliches Führungszeugnis eingeholt bzw. eine Prüfung der Straftatendatei auf Verurteilungen wegen Kindesmissbrauch oder anderer relevanter Strafdaten durchgeführt. Ausländer durchlaufen dieselbe Art der Personenüberprüfung, sofern in ihrem Heimatland praktisch und rechtlich möglich.
„Tani – Perspektiven für Kinder in Kambodscha“ behält sich vor, einen Arbeitsvertrag aufzulösen, wenn eine Überprüfung der Referenzen ergibt, dass der Angestellte für die Arbeit mit Kindern nicht geeignet ist oder, wenn andere Gründe vorliegen, die das Wohl der Kinder gefährden.
Der Kinderschutzbeauftragte hat sicherzustellen, dass alle neuen Mitarbeiter den Erhalt der Richtlinie schriftlich bestätigen. Die unterschriebenen Bestätigungen werden in der Personalakte verwahrt.

VERHALTENSKODEX

Der Verhaltenskodex enthält Richtlinien für adäquates Verhalten gegenüber den betreuten Kindern und dient in erster Linie deren Schutz. Er soll aber auch alle Mitarbeiter, Praktikanten, ehrenamtlichen Mitarbeiter, Angestellte/angehende Angestellte, Berater, Lieferanten, Mitglieder von Partnerorganisationen sowie Besucher von „Tani – Perspektiven für Kinder in Kambodscha“ vor falschen Anschuldigungen wegen unangemessenen Verhaltens oder Missbrauchs schützen.
1. Kein Kind darf ohne vorherige Absprache mit der Leitung von „Tani – Perspektiven für Kinder in Kambodscha“ oder dem Kinderschutzbeauftragten auf einem Motorrad oder Tuk-Tuk mitgenommen werden.

2. Kein Kind darf sich ohne vorherige Absprache mit der Leitung von „Tani – Perspektiven für Kinder in Kambodscha“ oder des Kinderschutzbeauftragten in der Unterkunft eines Mitarbeiters, Praktikanten, ehrenamtlichen Mitarbeiters, Besuchers oder anderen mit „Tani – Perspektiven für Kinder in Kambodscha“ involvierten Personen aufhalten.

3. Mitarbeiter von „Tani – Perspektiven für Kinder in Kambodscha“ haben außerhalb des Kinderdorfgeländes mit den Kindern keinen sozialen Umgang zu pflegen. Ausnahmen dürfen nur in vorheriger Absprache mit dem Tani- Geschäftsführer oder CPO gewährt werden.

4. Mitarbeitern, Praktikanten, ehrenamtlichen Mitarbeitern, Besuchern oder anderen mit „Tani – Perspektiven für Kinder in Kambodscha“ involvierten Personen ist es ohne vorherigeZustimmung untersagt, Kinder in ein öffentliches Lokal mitzunehmen.

5. Der Kauf von Geschenken für ein Kind bedarf der vorherigen Erlaubnis durch die Dorfleitung oder den Kinderschutzbeauftragten.

6. Mitarbeiter, Praktikanten, ehrenamtlichen Mitarbeiter, Besucher oder andere mit „Tani – Perspektiven für Kinder in Kambodscha“ involvierte Personen müssen in adäquater Weise mit den Kindern umgehen und sprechen. Besondere Aufmerksamkeit soll dem Schutz des Ansehens von Mädchen und weiblichen Mitarbeitern gewidmet werden. Sprache und Verhalten müssen eine respektvolle und mit der kambodschanischen Kultur vereinbare Beziehung zwischen den Geschlechtern reflektieren.

7. Mitarbeitern, Praktikanten, ehrenamtlichen Mitarbeitern, Besuchern oder anderen mit „Tani – Perspektiven für Kinder in Kambodscha“ involvierten Personen ist es ohne vorherige Zustimmung der Dorfleitung nicht erlaubt, Kinder zur Verrichtung von Haushaltstätigkeiten oder anderen Arbeiten bei sich anzustellen. Dies dient dazu, um sicherzustellen, dass die Arbeitsbedingungen für die Kinder ihrem Alter entsprechend angemessen sind und die Richtlinien des “MOSALVY” und anderer relevanter Arbeitsgesetze erfüllt. Diese Gesetze erlauben die Anstellung von Minderjährigen erst ab 12 Jahren und begrenzen die Anzahl der Arbeitstage und -stunden für Minderjährige; zudem muss den Kindern ein Zugang zu Aus- und Schulbildung ermöglicht werden. Mitarbeiter, die sich nicht an diese Richtlinien halten, machen sich strafbar und sehen sich einem Ermittlungsverfahren wegen Kindesmissbrauch und/oder Ausbeutung ausgesetzt.

8. Kinder dürfen nicht gedemütigt, erniedrigt oder auf andere Weise seelisch misshandelt werden.

9. Es ist untersagt, die Kinder auf unangemessene oder kulturell unsensible Weise zu liebkosen, küssen und umarmen. Jede Form des Körperkontakts, der auch nur den Anschein einer sexuellen Annäherung gibt, ist strengstens verboten.

10. Mitarbeitern, Praktikanten, ehrenamtlichen Mitarbeitern, Besuchern oder anderen mit „Tani – Perspektiven für Kinder in Kambodscha“ involvierten Personen ist es untersagt, körperliche oder seelische Gewalt gegen Kinder auszuüben: stoßen, schubsen, schlagen, ohrfeigen oder jedes andere Verhalten, das die Kinder ängstigt oder einschüchtert, ist verboten.

11. Mitarbeiter, Praktikanten, ehrenamtliche Mitarbeiter, Besucher oder andere mit „Tani – Perspektiven für Kinder in Kambodscha“ involvierte Personen sind immer für ihr Verhalten und ihre Reaktion auf das Verhalten der Kinder verantwortlich. Sie müssen sich bewusst sein, dass sie möglicherweise mit Kindern arbeiten werden, die aufgrund der Lebensverhältnisse, aus denen sie kommen, oder aufgrund des Missbrauchs, den sie erlebten, die Beziehung zu einem Erwachsenen nutzen, um besondere Aufmerksamkeit zu erhalten.

12. Situationen, die kompromittierend sein könnten, sollen vermieden werden. Jede Form der sexuellen Annäherung durch ein Kind muss sofort der Dorfleitung gemeldet werden.

13. Wo möglich und sinnvoll, sollten Mitarbeiter, Praktikanten, ehrenamtliche Mitarbeiter oder andere mit „Tani – Perspektiven für Kinder in Kambodscha“ involvierte Personen die “2- Erwachsene-Regel“ einführen, nach der jeweils mindestens 2 Erwachsene alle Aktivitäten mit den Kindern beaufsichtigen. Wenn aus irgendeinem Grund ein Einzel- bzw. Beratungsgespräch mit einem Kind erforderlich ist, muss ein weiterer Erwachsener Sichtkontakt haben.

14. Besucher müssen zu jedem Bereich im Dorf von einem Mitarbeiter begleitet werden.

15. Außer den dafür vorgesehenen Personen ist es keinem Mitarbeiter, Praktikanten, ehrenamtlichen Mitarbeiter, Besucher oder anderen mit „Tani – Perspektiven für Kinder in Kambodscha“ involvierten Personen erlaubt, ohne Genehmigung der Dorfleitung den Schlafbereich der Kinder zu betreten.

16. Ein Emailkontakt mit einem der Kinder bedarf der ausdrücklichen Genehmigung der Leitung und muss von einem autorisierten Mitarbeiter überwacht werden.

17. Es ist weder Mitarbeitern, Praktikanten, ehrenamtlichen Mitarbeitern, Besuchern oder anderen mit „Tani – Perspektiven für Kinder in Kambodscha“ involvierten Personen erlaubt, ohne vorherige Genehmigung der Dorfleitung Fotos von Kindern im Internet, Zeitschriften oder anderen Medien zu veröffentlichen und verbreiten. Vor einer etwaigen Veröffentlichung von Bildern müssen diese der Dorfleitung vorgelegt werden um deren Angemessenheit zu prüfen.

18. Mitarbeiter, Praktikanten, ehrenamtliche Mitarbeiter, Besucher oder andere mit „Tani – Perspektiven für Kinder in Kambodscha“ involvierte Personen sind verpflichtet sich falschem Verhalten zu widersetzen und Gefahren, die zu Gewalthandlungen gegenüber Kindern führen könnten, zu erkennen.

19. Es ist Mitarbeitern, Praktikanten, ehrenamtlichen Mitarbeitern, Besuchern oder anderen mit „Tani – Perspektiven für Kinder in Kambodscha“ involvierten Personen untersagt, missbräuchlich zu handeln, Tätigkeiten dieser Art zu organisieren oder Aktivitäten zu fördern, die Kinder dem Risiko gewalttätiger Handlungen aussetzen.

20. Es ist Angestellten Mitarbeitern, Praktikanten, ehrenamtlichen Mitarbeitern, Besuchern oder anderen mit „Tani – Perspektiven für Kinder in Kambodscha“ involvierten Personen untersagt, Kindern bei persönlichen Tätigkeiten zu helfen, die sie allein erledigen können, z.B. sich waschen, anziehen, zur Toilette gehen usw.

21. Es ist Mitarbeitern, Praktikanten, ehrenamtlichen Mitarbeitern, Besuchern oder anderen mit „Tani – Perspektiven für Kinder in Kambodscha“ involvierten Personen untersagt, Aktivitäten stillschweigend zu gestatten – oder gar daran teilzunehmen -, bei denen das Verhalten des Kindes möglicherweise zu gewalttätigen oder illegalen Handlungen führt.
Unangemessenes Verhalten gegenüber Kindern sowie Nichteinhaltung der oben genannten Verhaltensrichtlinien ziehen Disziplinarmaßnahmen bis zu Entlassung und strafrechtlicher Verfolgung nach sich.

BEWUSSTSEINSBILDUNG UND AUFKLÄRUNG

1. Der Verein „Tani – Perspektiven für Kinder in Kambodscha“ muss alle Mitarbeiter über das Thema „Kinderschutz“ sowie die Kinderschutzrichtlinie aufklären.

2. Allen Mitarbeitern, Praktikanten, ehrenamtlichen Mitarbeitern, Besuchern oder anderen mit „Tani – Perspektiven für Kinder in Kambodscha“ involvierten Personen sowie den Gemeinden der Umgebung muss ermöglicht werden, sich über Kinderschutz zu informieren, um Missbrauch zu erkennen und richtig darauf zu reagieren.

3. Wo möglich, werden die Kinder in Selbstverteidigung unterrichtet, um sich gegen körperliche Misshandlungen und sexuellen Missbrauch zu wehren. Den Kindern wird vermittelt, dass sie sich wehren dürfen, wenn ein Erwachsener oder ein anderes Kind sich ihnen gegenüber in einer Art verhält, die sie ängstigt oder ihnen unangenehm ist.

4. Die Dorfleitung wird den Mitarbeitern im Rahmen eines offenen Austauschs bei Mitarbeitertreffen und Schulungen ermöglichen, sich mit Themen des Kinderschutzes auseinanderzusetzen, Bedenken zu äußern und Feedback zu geben. Zudem sind die Themen in regelmäßigen Supervisionssitzungen zu besprechen, um Unterstützung zu erhalten.

5. Poster und Broschüren mit Informationen zu Kinderschutzthemen werden an die Kinder in Tani verteilt.

INFORMATIONSAUSTAUSCH ÜBER DIE KINDER

1. Jeder Informationsaustausch über die Kinder von „Tani – Perspektiven für Kinder in Kambodscha“ hat deren Privatsphäre und Würde zu wahren und muss dem Kindeswohl dienen.

2. Vor Videoaufnahmen oder Fotografieren muss dem Kind und seinen Eltern bzw. seinem Vormund deren Zweck erklärt und sein Einverständnis dazu eingeholt werden. Wenn möglich, sollen dem Kind und seiner Familie die Aufnahmen gezeigt werden.

3. Kinder müssen auf Fotos oder Videoaufnahmen angemessen gekleidet sein. Sie dürfen nicht in anzüglichen oder zweideutigen Posen fotografiert/gefilmt werden.

4. Die richtigen Namen von gefährdeten Kindern sollen anonymisiert werden.

MELDEN VON MISSBRAUCH ODER VERMUTETEM MISSBRAUCH
ANSTELLEN VON NACHFORSCHUNGEN

„Tani – Perspektiven für Kinder in Kambodscha“ nimmt Kindesmissbrauch sehr ernst. Viele der Kinder haben bereits verschiedene Formen von Missbrauch in ihrer familiären Umgebung erlebt. Der Verein bietet diesen Kindern einen sicheren, geschützten Ort als neues Zuhause.
Jede Art von Kindesmissbrauch, egal, ob physisch, psychisch oder sexuell, stellt eine schwere Straftat dar, die das Wohl und Ansehen des Kindes, des beschuldigten Mitarbeiters und des Vereins selbst bedroht. Deshalb wird jeder Übergriff mit allen gesetzlichen Mitteln verfolgt.

Eine Umgebung, in der Mitarbeiter geschult sind, verdächtiges Verhalten zu erkennen und zu melden, hilft, Kinder vor Übergriffen zu bewahren. Jeder, der von Missbrauch an einem Kind von „Tani – Perspektiven für Kinder in Kambodscha“ weiß, diesen vermutet oder beobachtet, muss sofort den Kinderschutzbeauftragten oder die Dorfleitung informieren. Eine Meldung hat spätestens binnen 24 Stunden zu erfolgen, um frühe Interventionen und Ermittlungen zu ermöglichen. Der mündlichen Meldung muss eine schriftliche Stellungnahme innerhalb von 48 Stunden folgen. Die Unterlassung einer Meldung von Kindesmissbrauch oder Fehlverhalten führt zu Disziplinarmaßnahmen.

Sobald eine Meldung eingeht, wird der Kinderschutzbeauftragte oder die Dorfleitung eine interne Untersuchung durchführen und, wenn erforderlich, Anzeige bei der Polizei/zuständigen Behörde erstatten. Während eines externen Ermittlungsverfahrens wird mit den zuständigen Behörden voll kooperiert. Die interne Untersuchung wird innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt der Meldung in Gang gesetzt und wird vom Kinderschutzbeauftragten und/oder der Dorfleitung durchgeführt.

Sollte die Beschwerde den Kinderschutzbeauftragten oder die Dorfleitung selbst betreffen, muss der Vorstand in die Untersuchung mit einbezogen werden. Es liegt in seinem Ermessen, einen Mitarbeiter für die Dauer der internen Untersuchung bei vollen Bezügen zu suspendieren. Der Mitarbeiter wird informiert, dass gegen ihn Anschuldigungen erhoben wurden, zu denen er Stellung nehmen kann.
Rechte und Wohlergehen des Kindes sind für „Tani – Perspektiven für Kinder in Kambodscha“ von zentraler Bedeutung. Deshalb wird jede Untersuchung so kinderfreundlich wie möglich durchzuführen sein, um die Privatsphäre des Kindes zu respektieren.

Ist der Beschuldigte Ausländer, werden die zuständigen Behörden informiert. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Behörden des Heimatlands des Beschuldigten eine Strafverfolgung/Prozess im eigenen Land beantragen können.

REAKTION AUF DIE ERGEBNISSE DER INTERNEN UNTERSUCHUNG

1. Nach Abschluss der Untersuchung sind der Mitarbeiter, das Kind und seine Familie über Anlass, (Anschuldigungen) und Resultat der Untersuchung, sowie darüber, welche Maßnahmen gesetzt werden, zu informieren.

2. Sollte sich eine Anschuldigung als falsch oder gar erfunden herausstellen, werden mit den betroffenen Personen (Beschuldigter, Kind, Person, die die Meldung machte) die erforderlichen weiteren Schritte gesetzt. Einem zu Unrecht des Missbrauchs beschuldigten Mitarbeiter wird Unterstützung z.B. in Form von psychologischer Beratung angeboten.

3. Ergeben die Untersuchungsergebnisse, dass Missbrauch stattgefunden hat, wird alles getan, um das Kind bei der Bewältigung des physischen und seelischen Traumas, das es erlitten hat, zu unterstützen. Diese Unterstützung umfasst medizinische Versorgung, psychologische Beratung und jede andere Form der Hilfe, die als notwendig und geeignet angesehen wird.

4. Hat ein Kindesmissbrauch stattgefunden, der nicht strafrechtlich relevant ist, werden seitens „Tani – Perspektiven für Kinder in Kambodscha“ disziplinarische Maßnahmen gegen den Mitarbeiter gesetzt. Diese ermöglichen unter anderem auch die Entlassung des Mitarbeiters.

5. Sollte die Untersuchung ergeben, dass ein Kindesmissbrauch stattgefunden hat, der nach kambodschanischem Gesetz strafrechtlich relevant ist, werden alle Untersuchungsergebnisse den zuständigen Strafverfolgungsbehörden übergeben. Es wird in einem externen Ermittlungsverfahren mit den Behörden voll kooperiert.

6. Muss ein Mitarbeiter entlassen werden, weil er nachweislich einen Missbrauch begangen hat, wird „Tani – Perspektiven für Kinder in Kambodscha“ diese Information nach Aufforderung an Polizeibehörden, zukünftige Arbeitgeber etc. weitergeben. Die Weitergabe von Informationen dieser Art wird im Rahmen der geltenden Gesetze und Bräuche erfolgen.

7. Die Medien werden sich möglicherweise einschalten, wenn Bedenken oder Anschuldigungen wegen Missbrauchs in „Tani – Perspektiven für Kinder in Kambodscha“ geäußert werden. Ausschließlich die Dorfleitung oder der Vereinsvorstand tritt mit den Medien in Verbindung.

Hermann Gmeiner

 

„Ich weiß nichts Besseres, einem Kind zu helfen, als ihm eine Mutter zu geben, Geschwister zu geben, ein Haus, ein Dorf zu geben“

 

Tani wird unterstützt von

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Ziel des Projekts „Tani – Perspektiven für Kinder in Kambodscha“ ist es Waisen- und bedürftigen Kindern ein Leben in einem sicheren Zuhause, Zugang zu Bildung und ein kindergerechtes Aufwachsen zu ermöglichen.